Interkulturelle sozialpsychiatrische Versorgungspraxis für Kinder-
& Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

I.B.T. - Integrative Bindungsorientierte Traumatherapie bei Säuglingen, Kleinkindern und Vorschulkindern


I.B.T. ist eine integrative bindungsorientierte Methode zur Traumaintegration bei Säuglingen, Kleinkindern und Vorschulkindern. Dabei wird mit den Bezugspersonen und direkt mit den Kindern selbst traumaintegrativ gearbeitet.

Mögliche traumatische Ereignisse für Säuglinge und Kleinkinder sind: Geburtskomplikationen, Operationen, schmerzhafte medizinische Behandlungen, Vernachlässigung, körperliche und / oder seelische Misshandlungen etc., potenziell traumatische Ereignisse im Rahmen von Krieg, Verfolgung, Flucht und Migration.

Mögliche Symptome einer Traumatisierung sind: Schlafstörungen, erhöhte Schreckhaftigkeit, Regulationsstörungen, Trennungsängste, panisches Weinen, plötzliches „Wegtreten“, erhebliche motorische Unruhe, sich Abwenden von der Bezugsperson etc., Vermeiden/nicht Bennenkönnen von Gefühlen

In einem Vorgespräch mit den Bezugspersonen (ohne Kind) wird die Notwendigkeit einer therapeutischen Behandlung des Kindes geprüft, die Methode ausführlich erläutert und noch offene Fragen geklärt. Bei Bedarf wird durch einen geschulten SprachmittlerIn übersetzt.

Vor der therapeutischen Arbeit mit dem Kind direkt wird das für das Kind traumatisierende Ereignis mit den Bezugspersonen aufgearbeitet.

Im letzten Schritt erfolgt gemeinsam mit den Bezugspersonen die traumatherapeutische Behandlung des Kindes nach der I.B.T.-Methode.


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1. Humanitaetsgrundsatz: Alle Menschen sind frei geboren und gleich in ihren Rechten und ihrer Würde.

2. Interkulturalität ist Toleranz und Akzeptanz des Anderen.

3. Artikel 24 KRK: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

4. Artikel 39 KRK: Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Misshandlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder aber bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich ist.