Interkulturelle sozialpsychiatrische Versorgungspraxis für Kinder-
& Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung


Liebe Sorgeberechtigte, Liebe PatientInnen,

Die Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind ohne Einwilligung der Betroffenen oder deren gesetzlichen Vertretern nicht zulässig. Grundsätzlich besteht das Recht auf Löschung, Auskunft und Widerspruch im Rahmen der für den Gesundheitsbereich geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere bedarf die Kommunikation per Telefon und E-Mail und der Datenaustausch per Fax und SMS einer ausdrücklichen Zustimmung, da sie potentiell abgefangen und mitgelesen werden kann.

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PatientGeburtsdatum

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Name, Vorname der MutterGeburtsdatum

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Name, Vorname des VatersGeburtsdatum

▢ Ich willige mit meiner Unterschrift ein, dass die Praxisgemeinschaft personenbezogene Daten erhebt, speichert und verarbeitet.

▢ Ich willige mit meiner Unterschrift ein, dass mir die Praxisgemeinschaft per E-Mail, Telefon, Fax oder SMS Informationen inklusive personenbezogener Daten und Terminbestätigungen übersendet.

▢ Ich bin darüber informiert, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen kann.

Hamburg,

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Sorgeberechtigte(r)Unterschrift Patientin/Patient

Kontaktinformationen

Für Ihren ersten Besuch

Vor dem Erstbesuch

Bitte laden sie vor Ihrem ersten Termin bei uns dieses PDF-Dokument herunter, drucken & füllen Sie es aus, und bringen Sie es zu Ihrem Besuch mit.


1. Humanitaetsgrundsatz: Alle Menschen sind frei geboren und gleich in ihren Rechten und ihrer Würde.

2. Interkulturalität ist Toleranz und Akzeptanz des Anderen.

3. Artikel 24 KRK: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

4. Artikel 39 KRK: Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Misshandlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder aber bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich ist.